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Die Ordensregel der Chymischen Hochzeit

In der ,Chymischen Hochzeit Christiani Rosencreutz" wird ebenfalls eine Ordensregel beschrieben. Allerdings weist diese nur 5 Punkte auf und entspricht auch sonst nicht der in der Fama Fraternitatis genannten Regel. Zu dieser Regel verpflichten sich die zum ,Ritter vom Goldenen Stein" geschlagenen Gäste der Hochzeitsversammlung:

,I. Ihr Herren Ritter solt schweren, daß ihr ewern Orden keinem Teüffel oder Geist, sondern allein Gott, Ewerm Schöpffer und dessen Dienerin der Natur jederzeit wöllen zuschreiben.

II. Daß ihr aller Hurerey, Unzucht, Unreinigkeit wöllen gehaß sein: Und mit solchen Lastern Ewern Orden nit beschmeissen.

III. Daß ihr durch Ewere Gaben menniglich wer deren werth, und bedürfftig wöllen zu hülff kommen.

IV. Daß ihr solche Ehr nit berehret zu Weltlichem Pracht, und hohem ansehen anzuwenden.

V. Daß ihr nit wöllet lenger leben, dann es Gott haben will."1

 


1. Chymische Hochzeit, 141 (RvD 121 f.).


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