Bei der Gründung der ,Brüderschafft des R. C." geben sich die Brüder laut Beschreibung der Fama Fraternitatis folgende Ordensregel mit 6 Punkten:
, 1. keiner solle sich keiner andern profession außthun, dann krancken zu curiren und diß alles umbsonst:
2. keiner sol genötigt sein, von der Brüderschafft wegen ein gewiß Kleid zu tragen, sondern sich der Landes art gebrauchen:
3. ein jeder Bruder soll alle Jahr sich auff C. Tag bey S. Spiritus einstellen oder seines aussenbleibens ursach schicken:
4. ein jeder Bruder sol sich umb ein tügliche Person umbsehen, die ihm auf den fall möchte succediren:
5. daß Wort R. C. sol ihr Siegel, Losung und Character sein:
6. die Brüderschafft sol ein hundert Jahr verschwiegen bleiben ."1